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   FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07   

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https://dejure.org/2009,10435
FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07 (https://dejure.org/2009,10435)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.02.2009 - 4 K 1243/07 (https://dejure.org/2009,10435)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 4 K 1243/07 (https://dejure.org/2009,10435)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 6a Abs 4 S 4 EStG, § 6a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 6a Abs 4 S 4 EStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG
    Pensionsrückstellungen und gezahlte Pensionen als verdeckte Gewinnausschüttungen - "künftige" gewinnabhängige Bezüge - Anknüpfung der Pension des ausgeschiedenen Geschäftsführers an Gehaltssteigerungen der verbliebenen aktiven Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung von Pensionsrückstellungen und gezahlten Pensionen als verdeckte Gewinnausschüttung; Nichtberücksichtigung von Gewinntantiemen bei der Berechnung der Pensionsrückstellung; Maßgeblichkeit des Bilanzstichtages für die Berücksichtigung; Berücksichtigung von ...

  • Betriebs-Berater

    Gewinntantiemen als künftige gewinnabhängige Bezüge i. S. v. § 6a Abs. 1 EStG

  • Judicialis

    EStG § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Gewinntantiemen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen - Rückstellung; Pension; Gewinntantieme; Gehaltssteigerung; Gewinnabhängige Bezüge; Verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Gewinntantiemen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begriff "künftige" gewinnabhängige Bezüge bei Berechnung der Pensionsrückstellung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Pensionsrückstellungen sind ohne künftige gewinnabhängige Bezüge zu berechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 751
  • EFG 2009, 1405
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 26.07.1996 - BT-Drs 13/5359
    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    Obwohl der Bundestag zunächst überlegt habe, auf die Freiwilligkeit der gewinnabhängigen Zahlungen abzustellen (vgl. Bundestagsdrucksache -BT-Drs.- 13/5359) sei nach den Beratungen des Finanzausschusses ein solches Merkmal nicht in den Tatbestand des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 aufgenommen worden.

    Die Pensionsrückstellungen könnten somit die Funktion eines Gewinnspeichers übernehmen, der in ertragreichen Jahren eine Besteuerung von erwirtschaftetem Gewinn verhindere, um in ertragsschwachen Jahren zur Finanzierung herangezogen zu werden (vgl. BT-Drs. 13/5359, Seite 118).

    Sie hat weder im Wortlaut der Norm ihren Niederschlag gefunden, obwohl der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich darauf verwiesen hat, dass die BFH-Entscheidung sich auf freiwillige Zahlungen bezog (vgl. BT-Drs. 13/5359, S. 118), noch entspräche dies dem Sinn und Zweck der beabsichtigten gesetzlichen Regelung, die Nutzung der Pensionsrückstellung als "Gewinnregulator" zu vermeiden.

  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte

    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    13/5952, Seite 94, sei zudem das Ziel der Gesetzesänderung mit Blick auf das BFHUrteil vom 09.11.1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589 gewesen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmens zu verhindern und gewinnabhängige Gehaltsbestandteile bei § 6a EStG für die Zukunft von der steuerlichen Anerkennung auszuschließen.

    Während bis zum Jahr 1996 variable Vergütungsbestandteile, wie z.B. eine Gewinntantieme grundsätzlich bei der Feststellung der erreichbaren Pensionsleistungen und entsprechend bei der Rückstellung zu berücksichtigen waren (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), ist seit der Änderung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch o.g. Tatbestandsergänzung mit dem Jahressteuergesetz 1997 (BGBl I 1996, 2049) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 29.11.1996 enden, die Berücksichtigung gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile nicht mehr zulässig.

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    (4) Eine Rechtfertigung der erhöhten Pensionszahlung allein aus der Vereinbarung vom 19.03.2003 würde zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, denn eine nahezu Verdoppelung der Pensionszusage im 75. Lebensjahr hält einem Fremdvergleich nicht stand (vgl. BFH-Urteil vom 21.12.1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    Aus dem gleichen Grund kann dahinstehen, ob im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs in dem Urteil vom 02.12.1992, I R 54/91, BStBl II 1993, 311, wonach sich die Zahlung von Gehalt und Pension aus demselben Dienstverhältnis gegenseitig ausschließen, die Pensionszahlungen neben der Fortsetzung der aktiven Tätigkeit überhaupt zulässig sind.
  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern

    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist in der Regel gegeben, wenn einen Kapitalgesellschafter einen Vorteil gewährt, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter unter vergleichbaren Umständen einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 04.06.2003 I R 38/02 Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 139 m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02

    Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des

    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    Zwar sind fest zugesagte prozentuale Rentenerhöhungen bis 3 % jährlich zum Ausgleich von Preis- und Lohnsteigerungen durchaus üblich und auch mit der Regelung des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG vereinbar (vgl. BFH-Urteil vom 31.03.2004, I R 79/03, BStBl II 2004, 914).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 79/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    Zwar sind fest zugesagte prozentuale Rentenerhöhungen bis 3 % jährlich zum Ausgleich von Preis- und Lohnsteigerungen durchaus üblich und auch mit der Regelung des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG vereinbar (vgl. BFH-Urteil vom 31.03.2004, I R 79/03, BStBl II 2004, 914).
  • Drs-Bund, 06.11.1996 - BT-Drs 13/5959
    Auszug aus FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07
    Die wirtschaftliche Verursachung für den Teil der Pensionsleistung, die auf künftigen freiwilligen gewinnabhängigen Zahlungen eines Steuerpflichtigen beruhten, seien wirtschaftlich durch die künftige tatsächliche Entscheidung zur Zahlung der Gewinnbeteiligung verursacht, nicht aber allein durch die in der Vergangenheit erteilte Pensionszusage, da die Höhe der künftigen Pensionsleistungen eindeutig auch von der zukünftigen Entscheidung über die Zahlung der Gewinnbeteiligung abhänge (BT-Drs. 13/5959, Seite 118).
  • BFH, 03.03.2010 - I R 31/09

    Keine Rückstellung für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen

    Das Hessische Finanzgericht (FG) wies sie mit Urteil vom 18. Februar 2009  4 K 1243/07 als unbegründet ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1405 veröffentlicht.
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